Der schnellste Weg zur Förderung
Die Bundesregierung stellt in den kommenden Jahren rund vier Milliarden Euro bereit, um Familien mit Kindern beim Immobilienerwerb zu unterstützen – mit insgesamt bis zu 12.000 Euro pro Sprössling.
Wer bekommt Baukindergeld?
- Alle, die bis Ende 2020 eine Baugenehmigung erhalten. Eine Genehmigung ist auch rückwirkend möglich, allerdings darf der Einzug maximal drei Monate zurückliegen (ab Mitte Mai 2019 sechs Monate)
- Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, das auch in die Immobilie mit einzieht
- Wichtig: Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind steigt die Verdienstgrenze um 15.000 Euro
- Baukindergeld gibt es nur für die erste Immobilie. Wer bereits eine besitzt, darf es nicht beantragen – das gilt auch im Falle von Schenkungen
Wie wird das Geld ausbezahlt?
Nach einem erfolgreich gestellten Antrag wird die Förderung in zehn Jahrestranchen á 1.200 Euro ausgezahlt. Die komplette Förderung steht also nicht sofort bereit, was bei der Planung bedacht werden sollte. Sie wird außerdem sofort eingestellt, sollte die geförderte Immobilie innerhalb der zehn Jahre vermietet oder gar verkauft werden.
Glückliche Bayern
Wer in Bayern baut, kann sich glücklich schätzen: Auf die normale Förderung legt die bayrische Landesregierung 300 Euro pro Kind und Jahr drauf und zahlt obendrein eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro.
Wo kann ich das Baukindergeld beantragen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entscheidet über die Bewilligung der Anträge und zahlt die Förderung dann auch aus. Bauwillige können sich hier (Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/ ) bewerben, sollten sich aber beeilen: Das Baukindergeld ist äußerst beliebt und wurde bis April 2019 bereits 83.000 Mal beantragt. Sind alle Gelder verplant, können auch keine Anträge mehr gestellt werden.