Und wieviel muss ich zahlen?
Bauherren, die wissen möchten, was beim Bau ihres Traumhauses an jährlicher Steuerbelastung auf sie zukommt, sollten schon mal den Taschenrechner zücken. Die Grundsteuer wird aus den drei Faktoren Grundsteuermesszahl, Einheitswert und Hebesatz berechnet. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Sonderregeln – um die Sache allerdings nicht noch komplizierter zu machen als ohnehin schon beschränken wir uns in diesem Artikel auf die Berechnungsgrundlagen, die für die meisten unserer Leser relevant sein dürften.
Einheitswert
Bei unbebauten Grundstücken ist der Einheitswert relativ einfach zu bestimmen: Er berechnet sich aus der Multiplikation der Quadratmeterzahl des Baugrunds mit dem Bodenrichtwert von 1964 (alte Bundesländer) oder 1935 (neue Bundesländer). Noch, sollte man dazu sagen, denn das Bundesverfassungsgericht hat die Bewertung anhand der historischen Daten für verfassungswidrig erklärt: Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 in ihrer jetzigen Form erhoben werden, bis dahin muss eine andere Lösung gefunden werden.
Grundsteuermesszahl
Aus der Art des Grundstücks und der Höhe des Einheitswerts ergibt sich die Grundsteuermesszahl: Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von unter 38.346,89 Euro hat in Westdeutschland eine Messzahl von 2,6 Promille, darüber von 3,5 Promille. Zweifamilienhäuser werden pauschal mit 3,1 Promille bewertet, während die Messzahlen im Osten der Bundesrepublik zwischen fünf und zehn Promille schwanken.
Hebesatz
Der Hebesatz darf von den Kommunen frei festgelegt werden und schwankt von Region zu Region stark. Während Berlin einen enorm hohen Satz von 810 Prozent hat, können sich Grundstücksbesitzer in Franken und Thüringen glücklich schätzen: In Sonnefeld beträgt der Hebesatz 330 Prozent, in Coburg liegt er sogar nur bei 310 Prozent.
Berechnung
Sind alle Werte beisammen, geht es ans Eingemachte: Einheitswert mal Grundsteuermesszahl ergeben den Grundsteuermessbetrag, dieser muss dann noch mit dem Hebesatz multipliziert werden, um die fällige Jahresgrundsteuer zu erhalten. Wer also in Sonnefeld ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 35.000 Euro bauen möchte, müsste im Jahr 2018 insgesamt 300,30 Euro Grundsteuer bezahlen.